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Rauchmelder 

Hier haben wir einige Informationen über Rauchmelder und Vorschriften zusammengestellt.

 

In Deutschland sterben jährlich bei Bränden ca. 800 Menschen. Die Meisten davon in Privathaushalten. Ursache für die ca. 200.000 Brände im Jahr ist aber entgegen der weitläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte solche Brände aus. Brände, die nicht selten verherende Folgen haben können, wenn sie nicht rechtzeitig bemerkt werden.

Ein sehr geeignetes Vorbeugemittel sind Rauchmelder. Da Brände vor allem Nachts für die Bewohner eines Hauses zur tödlichen Gefahr werden, weil man im Schlaf keinen Geruchssinn hat, sind Rauchmelder ein sehr geeignetes Mittel, um rechtzeitig vor den Gefahren eines Brandes gewarnt zu werden. Denn, tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits nach drei Atemzügen des hochgiftigen Rauchgases ist man bewusstlos. Diese Bewusstlosigkeit führt schließlich zum Tod durch ersticken.

 

 

 

Die fünf wichtigsten Irrtümer

Wenn es brennt, habe ich mehr als zehn Minuten Zeit, um die Wohnung zu verlassen.
Falsch! Man hat durchschnittlich nur vier Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach zwei Minuten tödlich sein.

Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.
Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur zwei Minuten Zeit hat besonders nachts, wenn der Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher.
Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder im Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden einen ganz unverschuldet.

Steinhäuser brennen nicht.
Das brauchen sie auch nicht! Schon die Gardine, die Tapete oder rund 100Gramm Schaumstoff, beispielsweise in der Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen.

Rauchmelder sind zu teuer.
Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland zwei Menschen bei Bränden. Wie viel ist einem sein Leben wert?

 

 

 

 

 

Rauchmeldermontage ab 12,65 €/netto

 

 

 

 

 

 

Auszug aus der 
Hamburgische Bauordnung
(HBauO)
Vom 14. Dezember 2005

  • In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben

  • Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

  • Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.

 

 

 

 

 

Zusammenfassung DIN 14676:2006-08, gültig seit 2003:03

aktualisiert 08/2006

 

Die Anwendungsnorm, DIN 14676 regelt auf nationaler Ebene, Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner. 

 

Einsatz:

Der Einsatz von Rauchwarnmeldern dient der frühzeitigen Warnung von Personen vor Brand und Brandrauch, damit im Gefahrenfall angepasst reagiert werden kann. Sie bieten jedoch keinen Schutz vor Sachschäden, wenn keine Personen anwesend sind.

 

Anwendungsbereich:

Rauchmelder im Sinne dieser Norm können als Einzelrauchmelder, miteinander vernetzt oder an einer Gefahrenmeldeanlage betrieben werden. Die Alarmierung im Gefahrenfall erfolgt entweder am alarmgebenden Rauchwarnmelder selbst und ggf. an die mit ihm vernetzten Rauchwarnmeldern oder an einer zentralen Stelle (Gefahrenmeldeanlage). Weitere Alarmierungsmittel, sei es optisch oder durch Vibrationsmeldungen, sind zulässig. Das Anschließen von Rauchwarnmelder auf eine Brandmeldeanlage ist nicht gestattet.

 

Hier gelten gesonderte DIN Vorschriften.

Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung:

 

Zum Beispiel: Pensionen mit weniger als 12 Gastbetten, Containerräume, Hütten, Gartenlauben, Freizeitunterkünfte.

 

Planung/ Einbau:

 

Es dürfen nur Rauchwarnmelder installiert werden, die der DIN EN 14604 entsprechen. (Europäische Gerätenorm)

Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass Brandrauch bereits in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt wird. Beim Einsatz von 230 V Rauchwarnmeldern müssen diese über eine Notstromversorgung, wie Batterie oder Akkumulator, verfügen.

 

Überwachungsbereich bis 60 qm:

 

Bei einer Raumfläche bis 60 qm ist üblicherweise ein Rauchwarnmelder zu installieren, ansonsten sind weitere Rauchwarnmelder erforderlich.

 

Anforderungen an die Überwachung:

 

Bei der Mindestausstattung sind insbesondere Kinderzimmer, Schlafbereiche und Flure mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.

 

Hinweis: Generell empfehlenswert ist die Installation von Rauchwarnmeldern in allen Räumen einer Wohnung / eines Wohnhauses. Einzige Ausnahme bilden die Küche und das Bad, da dort z.B. durch Wasserdämpfe Täuschungsalarme ausgelöst werden können.

 

Installation:

 

Rauchwarnmelder müssen mittig an der Zimmerdecke, mindestens 50 cm von der Wand weg, angebracht werden. Bei Räumen mit deckenhohen Teilwänden oder Möblierungen sollten zusätzlich in jedem Raumteil mit einem Rauchwarnmelder überwacht werden. Die Anbringung in Fluren und Gängen sowie in zuggefährdeter Umgebung ist festgelegt.

 

Vernetzung von Rauchwarnmeldern:

 

Wenn der alarmgebende Rauchwarnmelder zusätzlich an einem anderen Ort eine Warnung geben soll, müssen vernetzungsfähige Rauchwarnmelder eingesetzt und verbunden werden. Wird die Warnung an einer zentralen Stelle vorgenommen, ist vorzugsweise eine Zentrale einer Gefahrenmeldeanlage nach DIN V VDE 0826-1 zu installieren.

 

Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern:

 

Um die Funktionssicherheit des Rauchwarnmelders sicherzustellen, darf er nicht überstrichen oder verdeckt werden. Bei Renovierungsarbeiten sollte der Melder abgedeckt werden, damit er nicht unnötig verschmutzt (verhindert Fehlalarme).

 

Einmal jährlich - Wartung und Instandhaltung:

 

Der Rauchwarnmelder muss entsprechend der Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich einer Funktionskontrolle unterzogen werden. Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob Raucheintrittsöffnungen frei sind oder der Melder beschädigt ist. Mittels Prüftaste wird probeweise ein Alarm ausgelöst. Bei 230 V Rauchwarnmeldern sind diese Überprüfungen mit und ohne 230 V Netz durchzuführen.

 

Batterie- und Akkumulatorwechsel:

 

Die Batterie sollte im Rauchwarnmelder einmal jährlich oder nach Herstellerangaben ausgewechselt werden, spätestens jedoch bei akustischer Signalisierung des notwendigen Batteriewechsels. 230 V Rauchwarnmelder können auch mit einem Akkumulator ausgerüstet sein. Diese müssen spätestens nach vier Jahren ausgetauscht werden. Bei Verwendung von Langzeitbatterien, z.B. Lithium, muss der Batteriewechsel nach Herstellerangaben erfolgen. Die jährliche Verpflichtung zur Wartung gemäß der Norm DIN 14676 bleibt erhalten.

 

 

 


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